Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Schmolke Carbon und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Schmolke Carbon nicht an, es sei denn, Schmolke Carbon hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Trotz sorgfälliger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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§ 2 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, um die Ware bei uns bestellen zu können. Im Zweifel hat der Kunde sein Alter nachzuweisen.

2.3 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.4 Bestellt der Verbraucher die Ware auf schriftlichem Wege und erhält eine entsprechende Zugangsbestätigung stellt diese keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.

2.5 Selbst durch uns wiederholte Kulanzleistungen begründen für die Zukunft keine Anspruchgrundlage.

§ 3 Preise

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich alle Preisangaben auf unserer Internetseite und in unseren sonstigen Publikationen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Für Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige Preisänderung ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

4.1 Der Kunde kann den Kaufpreis ausschließlich per Vorkasse entrichten. Ausnahmen liegen in der Entscheidung von Schmolke Carbon.

4.2 Bei Zahlungen per Paypal berechnen wir eine Pauschale für die anfallenden Paypalgebühren von 7 % der Rechnungssumme.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 pro Mahnung berechnet. Fälligkeit ist das Datum der Rechnung, Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein.

4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Schmolke Carbon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % p. a. zu berechnen. Falls Schmolke Carbon ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Schmolke Carbon berechtigt, diesen geltend zu machen.

4.5 Bleibt eine Zahlung nach der zweiten Mahnung aus, wird die Bearbeitung der Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben.

§ 5 Versand und Lieferzeit

Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, es wird ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich vereinbart. Wenn der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware in Verbindung mit der Benachrichtigung des Kunden als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, sofern wir den Fall nicht zu vertreten haben. Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere von Verbrauchern schriftlich gesetzte Lieferfrist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und wir die weitere Verzögerung zu vertreten haben.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Schmolke Carbon.

7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an Schmolke Carbon ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist Schmolke Carbon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

7.3 Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus abgetretenen Forderungen 120% der zu sicherenden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

7.3  Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Kunden, sondern an eine dritte, vom Kunden benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist Schmolke Carbon frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.

8.2 Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der Schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen den Schmolke Carbon aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzugestehen.

8.3 Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt Schmolke Carbon keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

8.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es Schmolke Carbon vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Zeitpunkt der Lieferung entspricht.

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist ausschließlich Amtsgericht Konstanz.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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